Freitag, 2. November 2012

55 kg Sprengstoff sichergestellt

Wer Pyrotechnik ohne das erforderliche Prüfzeichen nach Deutschland einführt, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und begeht folglich eine Straftat.
Das sollten auch die beiden jungen Männer gewusst haben, die am gestrigen Feiertag versuchten, 55 kg Sprengstoff in Form von Pyrotechnik einzuführen. Sylvester im Hinterstübchen hatten sie die Knallkörper und Sprühfontainen in Tschechien erworben, allerdings fehlte den Artikeln eben dieses Prüfzeichen und so durften sie das Zeug im Rahmen einer Kontrolle durch die Bundespolizei in Schmilka wieder abgeben. Entschärfer werden das explosive Gut fachgerecht entsorgen. Da es sich bei der beschlagnahmten Menge nicht um Eigenbedarf handeln kann, ordnete der Richter am AG Dresden bei den beiden Männern aus dem Raum Oldenburg eine Wohnungsdurchsuchung an. Die wurde von den Kollegen der Bundespolizei aus Bad Bentheim durchgeführt. Brisantes Material wurde nicht mehr gefunden, jedoch wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Handel ein Computer und zwei Mobiltelefone sichergestellt. Dem Duo steht nun ein Strafverfahren ins Haus.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen