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Einen
gewaltigen Tritt in den Allerwertesten möchte man diesem lästigen
Telefonbetrügerpack am liebsten verpassen, wenn man denn ihrer
habhaft werden könnte. So aber bleibt einem in der Regel nichts
anderes übrig, als solche Anrufe entweder zu ignorieren oder wie im
nachfolgenden Fall, der Polizei anzuzeigen.
Hier
wurde nämlich ein 100-jähriger Wiesbadener am
gestrigen Nachmittag von einem vermeintlichen
„Datenschutzbeauftragten“ angerufen, der ihm doch tatsächlich
weiß machen wollte, dass demnächst eine Anzeige wegen illegalen
Glückspiels im Ausland auf den betagten Senior zukäme. Allerdings
könne er dies abwenden, wenn er 150 Euro überweisen würde. Sollte
der 100-jährige sich allerdings weigern, würde am folgenden Tag, dem
heutigen Karfreitag also, ein Gerichtsvollzieher vorbeischauen und das
Geld eintreiben.
Eigentlich ist es
unvorstellbar, dass Menschen auf solch einen Schwachsinn
hereinfallen, aber...
Der clevere Senior
jedenfalls tat dies nicht. Er notierte sich die Nummer des Anrufers, beendete
das Gespräch und verständigte die Polizei.
Die rät Betroffenen
darüber hinaus:
„Machen Sie sich
bewusst, ob sie überhaupt an solchen
Veranstaltungen/Glücksspielen teilgenommen haben.
Gehen Sie nicht auf Zahlungsforderungen am Telefon ein.
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter.
Notieren Sie sich Namen und Telefonnummer des Anrufers.“
Veranstaltungen/Glücksspielen teilgenommen haben.
Gehen Sie nicht auf Zahlungsforderungen am Telefon ein.
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter.
Notieren Sie sich Namen und Telefonnummer des Anrufers.“
Quelle: Polizeipräsidium
Westhessen
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