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Recklinghausen (ots) - Gemeinsame Presseerklärung
der Staatsanwaltschaft Bochum und der Kriminalpolizei Bochum
Am Samstag, 23.03.2013, gegen 14.40 Uhr, kam es in
Recklinghausen, Stadtteil Hillerheide, zu einem versuchten
Tötungsdelikt, durch einen Schusswaffengebrauch des Tatverdächtigen.
Zum Tatzeitpunkt wurden Polizeibeamte im Rahmen von häuslichen
Streitigkeiten zwischen Eheleuten durch die 47- jährige Ehefrau um
Unterstützung gebeten. Durch die Ehefrau sollten persönliche
Gegenstände aus der ehemals gemeinsamen Wohnung geholt werden. Die
Ehefrau gelangte zusammen mit den eingesetzten Polizeibeamten in die
Wohnung, in der sich auch der 51- Jährige Ehemann aufhielt. Nachdem
dem Ehemann durch die Polizeibeamten der Grund des Besuchs erläutert
worden ist, zog der Ehemann unvermittelt und für alle beteiligten
Personen völlig überraschend eine Pistole und schoss mehrmals auf
die Ehefrau. Die Ehefrau wurde mehrmals getroffen und erlitt
lebensgefährliche Verletzungen. Sie wurde durch den
Rettungshubschrauber einem Krankenhaus zugeführt. Durch die
eingesetzten Polizeibeamten konnte der Ehemann nur durch den Einsatz
der Schusswaffe von weiteren Tathandlungen abgehalten werden. Der
Ehemann wurde im Oberschenkelbereich getroffen und ebenfalls einem
Krankenhaus zugeführt. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht bei ihm
keine Lebensgefahr. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen
und wird am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt. Auf Grund des
Schusswaffengebrauchs eines Polizeibeamten wurde eine Mordkommission
des Polizeipräsidiums Bochum mit den Ermittlungen beauftragt.
Der beschuldigte 51- jährige Ehemann wurde am
heutigen Tage (24.03.13)
dem Haftrichter vorgeführt. Es wurde ein Haftbefehl wegen versuchten
Mordes erlassen.
Gestern Morgen (30.03.2013) um 04.50 Uhr ist die schwerverletzte Frau im Uniklinikum Essen verstorben. Nach den Feiertagen wird der beschlagnahmte Leichnam in der Rechtsmedizin Essen obduziert.
Gestern Morgen (30.03.2013) um 04.50 Uhr ist die schwerverletzte Frau im Uniklinikum Essen verstorben. Nach den Feiertagen wird der beschlagnahmte Leichnam in der Rechtsmedizin Essen obduziert.
ots-Originaltext:
Polizeipräsidium
Recklinghausen
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