Wer
Pyrotechnik ohne das erforderliche Prüfzeichen nach Deutschland
einführt, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und begeht folglich
eine Straftat.
Das
sollten auch die beiden jungen Männer gewusst haben, die am
gestrigen Feiertag versuchten, 55 kg Sprengstoff in Form von
Pyrotechnik einzuführen. Sylvester im Hinterstübchen hatten sie die
Knallkörper und Sprühfontainen in Tschechien erworben, allerdings
fehlte den Artikeln eben dieses Prüfzeichen und so durften sie das
Zeug im Rahmen einer Kontrolle durch die Bundespolizei in Schmilka
wieder abgeben. Entschärfer werden das explosive Gut fachgerecht
entsorgen. Da es sich bei der beschlagnahmten Menge nicht um
Eigenbedarf handeln kann, ordnete der Richter am AG Dresden bei den
beiden Männern aus dem Raum Oldenburg eine Wohnungsdurchsuchung an.
Die wurde von den Kollegen der Bundespolizei aus Bad Bentheim
durchgeführt. Brisantes Material wurde nicht mehr gefunden, jedoch
wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Handel ein Computer und zwei
Mobiltelefone sichergestellt. Dem Duo steht nun ein
Strafverfahren ins Haus.
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