Beispiel einer PTB-Schusswaffe |
Der 33-jährige polizeibekannte Nachbar
hatte in seiner Wohnung mit einer PTB-Schusswaffe eine Gaspatrone
verschossen. Ob sich der Schuss unbeabsichtigt gelöst oder ob der
Mann absichtlich geschossen hatte, ist bislang unklar. Da das
freigesetzte Reizgas äußerst unangenehm wirkt, hatte er wohl in der
Absicht, Frischluft einzulassen, die Wohnungstür zum Flur geöffnet.
Dass er damit auch den übrigen Hausbewohnern zu ungewollten
Hustenanfällen verhalf, hatte der Wohnungsinhaber wohl nicht
bedacht. Jedenfalls alarmierten die die Polizei und gleich drei
Funkstreifenbesatzungen erschienen vor Ort. Um weitere
Unannehmlichkeiten von vornherein auszuschließen, wurden dem Mann
Handschellen angelegt. In seiner Wohnung fanden die Beamten illegale
Drogen verschiedenster Art vor. Gegen den offensichtlich unter Drogen
stehenden 33-Jährigen wird nun Strafanzeige wegen Körperverletzung
und Verstoßes gegen das BtMG erstattet. Die hierfür erforderlichen
Bweismittel wurden sichergestellt.
Siehe Bericht: Kreispolizeibehörde
Märkischer Kreis via presseportal.de
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