Kreis Steinburg (ots) - Zwei Heranwachsende, jeweils 18 Jahre alt und
aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde stammend, hatten am Wochenende eine
Idee - aber keine gute. Sie wollten ihre bei einer Jugendparty im
Bürgerhaus (Straße Dörnbek) entstandene Zeche mit einem 50 Euro Schein
bezahlen. Doch bei näherem Besehen entpuppte sich der als einfache
Papierfälschung - hergestellt als Kopie eines Originals. Dass die beiden
Beschuldigten nun ein Problem haben, wurde ihnen spätestens bewusst,
als sie der Ermittlungsbeamte der Polizei mit den rechtlichen
Konsequenzen aus dem Strafgesetzbuch vertraut machte. Die Polizei
ermittelt wegen Geldfälschung (§ 146), Inverkehrbringen von Falschgeld
(§ 147) und Betrug (§ 263). Laut Strafgesetzbuch wird Geldfälschung mit
Freiheitsstrafe bestraft.
Quelle: Polizeidirektion Itzehoe via presseportal.de
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