Mittwoch, 6. Februar 2013

Coesfeld: Verstoß gegen das Waffengesetz

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Soft-Air-Waffe
Foto: obs/Polizei Coesfeld
Ein aufmerksamer Passant bemerkte am Montagabend gegen 19:50 Uhr mehrere Jugendliche, die in einem Auto augenscheinlich mit einer Maschinenpistole hantierten. Mehrere zum Einsatzort beorderte Polizeibeamte kontrollierten das Fahrzeug unter Beachtung aller Eigensicherungsregeln und konnten eine täuschend echt aussehende Soft-Air-Waffe konfiszieren. Die Waffe war aus Metall gefertigt und ist weder von Laien noch von geschulten Kräften im ersten Moment von einer scharfen Waffe zu unterscheiden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Polizeibeamte in einer vermeintlichen Notwehr- oder Nothilfesituation ihre Dienstwaffe einsetzen. Nicht nur deshalb ist das Führen solcher sogenannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit nach dem Waffengesetz verboten. Den 19-jährigen Coesfelder erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Quelle: Polizei Coesfeld
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