Dienstag, 22. Januar 2013

Köln: Kein Licht am Fahrrad – vorläufige Festnahme

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Auch Radfahrer sollten immer darauf achten, dass sie auch nachts sicher unterwegs sein können. Dazu gehört in erster Linie eine funktionierende Beleuchtung. In Paderborn war einmal die fehlende Beleuchtung Ursache dafür, dass ein Radler ins Gefängnis musste.
Dem gleichen Schicksal – jedenfalls für dieses Mal – hätte ein 41-Jähriger Radler in Köln-Deutz entgehen können. So aber fuhr er a) mit einem unbeleuchteten Rad b) entgegen der erlaubten Fahrtrichtung die Deutz-Mülheimer-Straße entlang. Dieses Fehlverhalten fiel einer Streifenwagenbesatzung auf. Nun erwies sich der Radler jedoch als beratungsresistent, denn auf die Ermahnungen der Polizisten hatte er anscheinend keinen Bock.
Na, dann eben nicht, dachten sich die Beamten und wurden nickelig. Sie nahmen den Mann jetzt mal etwas genauer unter die Lupe und siehe da, bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden sie neben anderen Dingen Kreditkarten und Speichermedien, die – wie sich später herausstellte – aus einem Auto in der Kölner Innenstadt gestohlen worden waren. Und auch das unbeleuchtete Gefährt vermittelte nicht den Eindruck, seinem Fahrer zu gehören. Was blieb den Polizeibeamten anderes übrig, als den uneinsichtigen Radfahrer vorläufig festzunehmen. Mit Licht am Rad wäre das sicher nicht passiert.  Quelle: Polizei Köln
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