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Links Spielzeug, Rechts Dienstwaffe P30 Foto: obs/Bundespolizeiinspektion Bremen |
Ein 16-jähriger Bremer sorgte am Samstagabend im
Hauptbahnhof für helle Aufregung. Mit einer Softair-Pistole vor dem
Bauch in den Hosenbund gesteckt, weckte er die Aufmerksamkeit eines
Reisenden. Obwohl verunsichert, reagierte er richtig, ließ sich
nichts anmerken und informierte umgehend die Bundespolizei. Dank er
guten Beschreibung konnte eine Streife den jungen Mann am
Treppenaufgang zum Gleis 10 festnehmen, ihm die Pistole aus dem
Hosenbund ziehen und Handschellen anlegen. Die Waffe war nicht
geladen, auch das Magazin war leer. Die Plastikkugeln befanden sich
in der Tasche.
Bei der Waffe handelt es sich um eine täuschend
echt aussehende Nachbildung einer P 30, einer Dienstwaffe auch der
Bundespolizei. Das Führen einer solchen Anscheinswaffe in der
Öffentlichkeit stellt ein Verstoß gegen § 53 (1) Nr. 21 a WaffG
dar und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die Herkunft der Waffe wollte der junge Mann nicht preisgeben. Er wurde seinen Eltern übergeben.
Die Herkunft der Waffe wollte der junge Mann nicht preisgeben. Er wurde seinen Eltern übergeben.
Quelle: Bundespolizeiinspektion
Bremen
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