Donnerstag, 27. Dezember 2012

Kassel: Augenscheinlich bewaffneter Überfall auf Spielothek

Kassel (ots) - Ein 19-jähriger Zeuge aus Fuldatal meldete am Sonntag, gegen 17:50 Uhr, bei Leitstelle der Polizei einen Überfall auf die Spielothek "Las Vegas" in Ihringshausen.
Der 19-Jährige war auf dem Gehweg der Veckerhagener Straße in Richtung Ortsmitte, mit dem Ziel Bushaltestelle, unterwegs. In Höhe der Hausnummer 35 fielen dem Mitteiler zwei vermutlich männliche Personen auf, die aus der Spielothek herauskamen und kurze Zeit später wieder hineingingen. Der Zeuge beschrieb beide Personen mit Sturmmasken bekleidet und mit Sturmgewehr sowie einer Schrotflinte bewaffnet.

Für den 19-Jährigen deutete dies auf einen unmittelbar bevorstehenden Überfall hin. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Zeuge keinerlei Zweifel über die Ernsthaftigkeit eines bewaffneten Raubes.


Vier Personen vorläufig festgenommen
Daraufhin entsendete die Leitstelle des Polizeipräsidiums Nordhessen mehrere Einsatzfahrzeuge nach Ihringshausen zu der dortigen Spielothek.
Bis 18:05 Uhr hatten die eingesetzten Beamten am mutmaßlichen Tatort versucht, Erkenntnisse zu gewinnen sowie Kontakt mit dem Besitzer der Spielothek aufzunehmen.
Die Beamten hatten an dem mutmaßlichen Tatort erste erforderliche polizeiliche Maßnahmen getroffen, als die außenstehenden Einsatzkräfte beobachteten, dass zwei männliche unmaskierte Personen die Spielothek verließen. Diese und zwei weitere männliche Personen, die kurz danach die Örtlichkeit verlassen wollten, wurden durch die Polizei vorläufig festgenommen.


Plastik-Anscheinswaffen
Vor den jeweiligen Festnahmen hatte ein Beamter beobachtet, dass einer der Männer ein "Sturmgewehr" bei sich getragen hatte. Bei der anschließenden Durchsuchung haben die Beamten auch noch die "Pump-Gun" und die zwei Sturmmasken gefunden. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei den zwei Waffen um Plastik-Anscheinswaffen ohne Munition.


Raubüberfall für privates Video
Während der Festnahme erschien ein weiterer Zeuge der den Beamten mitteilte, dass es keinen Überfall gegeben habe. Die zwei 20 und 33 Jahre alten Männer wollten ein privates Video drehen. Es wäre auch niemand verletzt worden. Diese Angaben hatte die Besitzerin der Spielothek später bestätigt.
Die Polizei hat die "Anscheinswaffen" sichergestellt und die Festgenommenen nach der Personalienfeststellung entlassen.


Hinweis der Polizei
In dem hier vorliegenden Fall entstand für den Außenstehenden der Eindruck eines bewaffneten Raubüberfalls. Deswegen ist es vom Gesetzgeber verboten sogenannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen. Auch für das geschulte Auge eines Polizeibeamten sind diese Waffen auch auf kurze Distanzen von echten Waffen nicht zu unterscheiden. Das dieser Fall so glimpflich ausging, ist der Besonnenheit der eingesetzten Beamten zu verdanken. Dem Zeugen, der von einem echten Überfall ausging, ist dabei kein Vorwurf zu machen. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet.






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