Sonntag, 30. Dezember 2012

Hilden: PKW als Ramme eingesetzt

Nachdem sie zunächst in einer Bar gefeiert hatten, geriet sich ein Pärchen am 30.12.2012gegen 03:45 Uhr dermaßen in die Haare, dass die 46-jährige Hildenerin entschied, mit ihrem PKW ohne den alkoholisierten 45- jährigen Lebensgefährten in die gemeinsame Wohnung zurückzufahren. Nun meinte dieser, sich in seinem bedenklichen Zustand hinter das Lenkrad seines Opels zu klemmen und seiner wahrscheinlich zukünftigen Expartnerin zu folgen. Auf der Berliner Straße schließlich touchierte er das Heck des vorausfahrenden Audis. Anscheinend hatte der Vollhorst Gefallen an der Sache gefunden, denn unmittelbar danach stieß er erneut, diesmal schon kräftiger gegen den mittlerweile zum Stehen gekommenen Wagen seiner Lebensabschnittspartnerin.
Anschließend fuhr der Hildener über die Gerresheimer Straße davon, aber nur, um kurze Zeit später zu Fuß zum Tatort zurückzukehren und nachzufragen, ob die Polizei verständigt worden wäre. Als er hierauf eine für ihn negative Antwort erhielt, verschwand er wieder in der Dunkelheit. Aber nicht endgültig. Irgendetwas, es kann nicht nur der Alkohol gewesen sein, muss dem Mann so das Gehirn zerschossen haben, dass er noch vor dem Eintreffen der Polizei – diesmal wieder motorisiert – bei seiner jetzt wohl endgültigen „ehemaligen Freundin“ auftauchte, mehrfach mit seinem Opel gegen ihren PKW stieß und diesen schließlich bis zur Bushaltestelle Nove-Mesto-Platz vor sich herschob. Dort blieb der Audi auf dem Gehweg der Berliner Straße liegen, und zwar seitlich auf der Beifahrerseite. Der Möchtegern-Rambo ließ sein Fahrzeug mit erheblichen Schäden im Frontbereich dort stehen und setzte sich per pedes ab. Im Kreuzungsbereich Gerresheimer Straße/Berliner Straße konnte er aber von einer Polizeistreife aufgegriffen, vorläufig festgenommen und auf die Wache Hilden verbracht werden. Dort durfte er nach der bei Trunkenheitsdelikten üblichen Blutentnahme den Rest der Nacht zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam verbringen.
Außerdem wurde gegen ihn eine Wohnungsverweisung ausgesprochen.
Einen richtig derben Schrecken dürfte er allerdings bekommen haben, als er erfuhr, dass er in seinem besoffenen Kopp einen Schaden von ca. 15.000,- Euro angerichtet hat.


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