Sundern (ots) - Einer Streife der Polizei in Sundern fielen am Montag gegen 16:30 Uhr zwei Rollerfahrer auf, die im Bereich der Straße Zum Sorpedamm in Langscheid unterwegs waren. Als die Fahrer die Polizei entdeckten, verringerten sie ihre Geschwindigkeit deutlich und versuchten sich einer Kontrolle zu entziehen, in dem sie auf das Gelände eines Campingplatzes fuhren. Nach kurzer Suche konnten die beiden Jugendlichen aus Hagen jedoch gefunden werden.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass an den beiden Rollern, die lediglich 25 km/h schnell fahren dürfen, technische Veränderungen zur Steigerung der Geschwindigkeit vorgenommen worden waren. Weiter befand sich an einem der Roller ein Versicherungskennzeichen eines anderen Rollers. An dem zweiten Fahrzeug waren unter anderem komplett abgefahrene Reifen montiert.
Zu den Höchstgeschwindigkeiten der Roller befragt, räumten die beiden Fahrer dann auch ein, dass die Fahrzeuge deutlich schneller als die erlaubten 25 km/h seien. Daraufhin wurde eine Überprüfung auf einem Rollenprüfstand vorgenommen. Hierbei zeigte sich bei einem Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 77 km/h. Der zweite Roller erbrachte eine Geschwindigkeit von 107 km/h.
Durch diese massiven Veränderungen ist für das Fahren dieser Roller nicht mehr eine Mofaprüfbescheinigung, sondern eine Fahrerlaubnis erforderlich. Eine solche konnten die beiden Fahrer nicht vorweisen.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass an den beiden Rollern, die lediglich 25 km/h schnell fahren dürfen, technische Veränderungen zur Steigerung der Geschwindigkeit vorgenommen worden waren. Weiter befand sich an einem der Roller ein Versicherungskennzeichen eines anderen Rollers. An dem zweiten Fahrzeug waren unter anderem komplett abgefahrene Reifen montiert.
Zu den Höchstgeschwindigkeiten der Roller befragt, räumten die beiden Fahrer dann auch ein, dass die Fahrzeuge deutlich schneller als die erlaubten 25 km/h seien. Daraufhin wurde eine Überprüfung auf einem Rollenprüfstand vorgenommen. Hierbei zeigte sich bei einem Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 77 km/h. Der zweite Roller erbrachte eine Geschwindigkeit von 107 km/h.
Durch diese massiven Veränderungen ist für das Fahren dieser Roller nicht mehr eine Mofaprüfbescheinigung, sondern eine Fahrerlaubnis erforderlich. Eine solche konnten die beiden Fahrer nicht vorweisen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen