Ein vorzeitig aus der Haft entlassener Mann sprach heute Vormittag
auf der Wache der Bundespolizei im Bahnhof Neumünster
vor und bat darum, wieder ins Gefängnis zu dürfen. Er war
seinerzeit wegen Diebstahls in 7 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, musste aber nur ein
halbes Jahr absitzen. Als Grund für sein jetziges Ansinnen gab er
an, dass er Angst hätte, bis zum Antritt seiner Therapie wieder neue
Straftaten zu verüben. Die Bundespolizisten kontaktierten die
Staatsanwaltschaft Flensburg, die wiederum beantragte einen
Haftbefehl und der freundliche Richter gestattete dem 32-jährigen
Deutschen, die verbliebene Reststrafe von einem Jahr abzusitzen.
Ab in den Knast dagegen muss ein 50-jähriger rumänischer
Staatsangehöriger, der seit Ende Juli 2012 wegen Diebstahls,
Erschleichen von Leistungen sowie Hausfriedensbruch (insgesamt 26
Straftaten) mit einem U-Haftbefehl gesucht wird. Bundespolizisten
nahmen den Mann im Bahnhof
Altona im Zuge einer Personenüberprüfung fest und sorgten
für eine Fahrgelegenheit in die zuständige Haftanstalt.
Wahrscheinlich war ein 44-Jähriger aus Senden gerade im Begriff,
nach genehmigten Hafturlaub die um einen Tag verspätete Heimreise in
die JVA Bielefeld-Senne, wo er gerade wegen Trunkenheit im
Straßenverkehr im offenen Vollzug wohnt, anzutreten, als er von
Bundespolizisten im Hauptbahnhof
Münster angetroffen und kontrolliert wurde. Die Beamten
nahmen sich sofort seiner an und brachten ihn, damit er sich nicht
noch mehr verspätet, zunächst einmal ins nahegelegene Gefängnis
Münster.
Aus seiner Sicht hatte ein 47-jähriger Mann aus Gelsenkirchen
doppeltes Pech. Zuerst wurde er von einem Ladendetektiv im
Drogeriemarkt des Essener
Hauptbahnhofes dabei erwischt, wie er – wie doof muss man
sein – eine Creme im Wert von 1,55 Euro klaute; und dann hatte ihn
die Staatsanwaltschaft Essen auch noch genau am Tag des Diebstahls
(06. August) zur Festnahme ausgeschrieben. Beamte der Bundespolizei
verhafteten deshalb den wegen schweren Diebstahls zu einer Haftstrafe
von einem Jahr verurteilten Mann und überstellten ihn nach
Erledigung der Formalitäten in die Justizvollzugsanstalt Essen. Da
kann er sich jetzt auf die neue Anzeige einstellen.
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