Gegen einen Streifenwagen der Polizei
zu pinkeln ist eine "grob ungehörige Handlung". Dass die
„Untat“ eines 28-Jährigen am frühen zum Samstagmorgen in der
Braunschweiger Fußgängerzone jetzt auch dement- sprechend geahndet
werden kann, verdankt der Mann seinem Begleiter. Der konnte das
nichtsnutzige Tun des Urinierers nicht schnell genug mittels
Fotohandy für die Öffentlichkeit dokumentieren, um ihr anschließend das Foto
unter Namensnennung und mit entsprechendem Kommentar im Internet
zugänglich zu machen.
Was haben solche Blödmänner, die
kompromittierende Fotos von sich - vor allem aber von Anderen - ins
Internet stellen, eigentlich in der Birne? Nichts wahrscheinlich,
oder handeln solche Typen aus lauter Boshaftigkeit?
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