Mittwoch, 9. Januar 2013

Dumm gelaufen in Essen und Berlin

Rotlichtsünder
Am Dienstagmorgen (8.1.) achteten Polizeibeamte an der Kreuzung Altendorfer Str./ Helenenstraße in Essen-Altendorf ganz besonders auf Fußgänger, die die Straße bei Rotlicht überquerten. So wie der 22-jährige Essener. Als die Polizisten ihn auf den Verstoß ansprechen und seine Personalien überprüfen wollten, zeigte sich der junge Mann verstockt und verweigerte den Beamten die Einsicht in seine Papiere. Als Folge seines Verhaltens durfte er die Beamten zwecks Personenüberprüfung auf die Wache Borbeck begleiten. Auch dort verhielt er sich weiter widerborstig und versuchte mit allen Mitteln, die Beamten daran zu hindern, in seinem Rucksack nach Papieren zu suchen. Vergeblich, denn die Beamten fanden seinen Personalausweis. Und jetzt bewahrheitet sich das alte Sprichwort 
Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es heraus“ 
mal wieder. Hätte der 22-Jährige nicht so rumgezickt, wäre er mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro für den Rotlichtverstoß dabei gewesen. Stattdessen wurde er von den Beamten wegen des Verkehrsverstoßes, der Nichtangabe seiner Personalien und dem Widerstand gegen die polizeiliche Kontrolle angezeigt.
Dumm verhalten – dumm gelaufen. (Quelle: Polizei Essen)

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Bombenwitz
Ein 30-jährige Italiener wollte heute Morgen mit dem Flieger um 9:55 Uhr vom Flughafen Schönefeld nach Rom reisen. Nun muss er aber wohl einen Clown gefrühstückt haben, denn bei der Kontrolle an der Sicherheitsschleuse gab er an, eine Bombe bei sich zu tragen. Die Luftsicherheitsassistenten meinten sich verhört zu haben und fragten deshalb -sogar mehrfach- nach. Der Mann blieb bei seiner Aussage. Nun blieb dem Sicherheitspersonal nichts anderes übrig als die Bundespolizei zu rufen. Kleinlaut gab der Reisende jetzt den schlechten Scherz zu. Half ihm aber nichts, denn nun wollten sich die Beamten in seiner Wohnung umsehen. Bei der Durchsuchung seines Domizils in Berlin-Neukölln konnten die Bundespolizisten allerdings nichts Verdächtiges finden. Sein Scherz hat dem 30-jährigen jedoch eine Strafanzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat und dem Vortäuschen einer Straftat eingebracht. Auch der Flieger hatte selbstverständlich nicht auf ihn gewartet.
Dumm gescherzt – dumm gelaufen. (Quelle: Bundespolizeidirektion Berlin)

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