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Kiel
(ots)
- Donnerstagabend meldete sich gegen 18:40 Uhr ein besorgter Anrufer
bei der Polizei und teilte mit, dass ihm drei männliche Personen im
August-Sievers-Ring aufgefallen sind, die Pistolen mit sich führen.
Zwei
Streifenwagenbesatzungen des 4. Reviers konnten die drei Personen
kurze Zeit später stellen. Als die Gruppe den Polizisten gegenüber
stand, zeigten sie deutlich sichtbar ihre Waffen, so dass sie
lautstark aufgefordert wurden, diese niederzulegen und sich auf den
Boden zu legen. Nach anfänglichem Zögern kamen sie der Forderung
nach und konnten widerstandslos vorläufig festgenommen werden. Da
die 14 und 15 Jahre alten Jugendlichen ihre Kapuzen tief in die
Gesichter gezogen hatten und aufgrund einsetzender Dunkelheit, war es
den Beamten nicht möglich, das jugendliche Alter der drei
einzuschätzen.
Im Verlauf der
Ermittlungen wurde festgestellt, dass es sich bei den Waffen um
täuschend echt aussehende Softair-Pistolen handelt. Das Führen
solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist nach § 42a Nr.1 des
Waffengesetzes verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Moderne Softair-Waffen lassen sich heutzutage nur bei genauestem
Betrachten von echten Waffen unterscheiden. Im Rahmen eines Einsatzes
ist dies nahezu unmöglich.
Die drei Jugendlichen
wurden anschließend ihren Eltern übergeben. Die Waffen wurden
sichergestellt und eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gefertigt.
ots-Originaltext:
Polizeidirektion
Kiel
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