Sonntag, 2. September 2012

Führen von Anscheinswaffen in Warendorf

File:800px-G36bw.jpg
scharfes Sturmgewehr G36
C: Public Domain
Gegen 15:46 Uhr am gestrigen Samstag beobachtete eine Spa- ziergängerin in einem Waldgebiet in Warendorf zwei männliche Gestal- ten mit großen Gewehren in Tarn- kleidung, die sich in Richtung einer Ackerfläche bewegten. Die Frau handelte richtig und informierte über Notruf die Polizei. Die kurze Zeit später eingetroffenen Beamten stießen unweit des Waldes auf zwei Jugendliche im Alter von 14 Jahren, die in ihren Rucksäcken Nachbildungen des Sturmgewehrs G36 mit sich führten. Da diese Waffen ihren Originalen täuschend ähnlich sehen, gelten sie, obwohl als Spielzeug einzustufen, als Anscheinswaffen und diese dürfen gemäß § 42a Nr. 1 Waffengesetz nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann. Na so schlimm wird es für die Beiden, die von den Polizisten in die Obhut ihrer Mütter gegeben wurden, aber wohl hoffentlich nicht werden.

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