Im
Rahmen einer Verkehrskontrolle der Griesheimer Polizei
(Südhessen) am gestrigen Dienstagabend fiel ein 37-jähriger
Autofahrer aus Riedstadt den Beamten durch seine Fahne unangenehm
auf. Ein Alcotest ergab 1,64 Promille. Zur Beweissicherung durfte der
Mann etwas Blut spenden, der Führerschein wurde ihm ab- genommen und
Strafanzeige erstattet.
Ebenso
erging es einem 45-jährigen Rollerfahrer aus Münster (Südhessen).
Auch in seinem Fall rochen die Beamten aus Dieburg Alkohol, er war
aber um 0,2 Promille nüchterner als der Riedstädter. Half aber
nichts, auch hier Blutprobe, Fleppe weg, Strafanzeige.
Foto: obs/Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis (Pressemappe) |
Weniger
Glück hatte ein 21-jähriger Mann aus Waldbröl
(Oberbergischer Kreis), als er in einer Rechtskurve die Kontrolle
über sein Fahrzeug verlor und 35 Meter weit in ein angrenzendes
Waldstück fuhr. Bevor das Auto durch einen Erdwall gestoppt wurde,
hatte es auf der wilden Fahrt noch ein paar Jungbäumen die Zukunft
geraubt. Mit leichten Blessuren kletterte der Fahrer aus dem Wagen.
Er wurde anschließend im Krankenhaus ambulant behandelt. Bei der
Unfallaufnahme nahmen die Beamten Alkoholgeruch wahr. Den
Führerschein konnten sie allerdings nicht sicherstellen, er hatte
gar keinen. An dem Wagen, mit dem er ohne Erlaubnis des Eigentümers
unterwegs war, entstand erheblicher Sachschaden. Wäre der Pechvogel
doch in eine Polizeikontrolle geraten.
Auch
in Bonn haben die Polizisten einen guten Riecher, selbst
0,7 Promille fallen den Beamten auf.
So ausgestattet war nämlich ein 67-jähriger Bonner am Dienstagvormittag gegen 11:35 Uhr, als er beim Linksabbiegen zu weit nach links abkam und gegen eine Verkehrsschild prallte. Der Bums muss schon anständig gewesen sein, das Auto des Mannes wurde dabei so erheblich beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. Trotzdem war der Sachschaden mit mehreren hundert Euro eher gering. Und wie ging' s weiter? Na, wie immer: Blutprobe, Sicherstellung des Führerscheins, Strafanzeige.
So ausgestattet war nämlich ein 67-jähriger Bonner am Dienstagvormittag gegen 11:35 Uhr, als er beim Linksabbiegen zu weit nach links abkam und gegen eine Verkehrsschild prallte. Der Bums muss schon anständig gewesen sein, das Auto des Mannes wurde dabei so erheblich beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. Trotzdem war der Sachschaden mit mehreren hundert Euro eher gering. Und wie ging' s weiter? Na, wie immer: Blutprobe, Sicherstellung des Führerscheins, Strafanzeige.
Foto:obs/Polizeiinspektion Rotenburg (Pressemappe) |
Glücklicherweise
blieben alle Beteiligten bei dem Auffahrunfall auf der BAB1 in Höhe
der Gemarkung Regesbostel unverletzt. Ein 25-jähriger Fiat-Fahrer
aus Berlin schob sein Auto unter einen mit Baumstämmen beladenen
vorausfahrenden Sattelzug. Und warum? Weil er mit einer
Atemalkoholkonzentration von 1,84 Promille offensichtlich nicht mehr
in der Lage war, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. In seinem
besoffenen Kopp sorgte er für gewaltige Schrecksekunden, 16.000 Euro
Sachschaden sowie für eine anderthalbstündige Sperrung des
Hauptfahrstreifens.
Glück
im Unglück und einen mehr als barmherzigen Schutzengel
hatte wohl ein 20-jähriger Motorradfahrer in Hagen, als er gestern
Abend gegen 21.35 Uhr auf der Minervastraße seine Maschine hörbar
aufdrehte und dann viel zu schnell auf der engen, beidseitig
beparkten Wohnstraße unterwegs war. Und so kam, was kommen musste,
der Mann krachte mit seiner Kawasaki gegen einen Golf und er stürzte
mit der Maschine auf den Boden, wobei natürlich auch die beschädigt
wurde. Der Unfallfahrer rappelte sich auf, nahm den Helm ab und
entfernte sich humpelnd vom Ort des Geschehens. Allerdings wurde der
Vorfall von Zeugen beobachtet, die dann auch die Polizei
verständigten. Die Beamten konnten weder anhand des Kennzeichens
noch an der Fahrgestellnummer die Identität des Unfallflüchtigen
feststellen. Das Kennzeichen war geklaut, das Motorrad war nicht
zugelassen und gehörte zuletzt einem Mann aus dem Rheinland. Bis
hierher währte das Glück des Mannes. Weniger glücklich dagegen
empfand er sicherlich den Umstand, dass er bei dem Sturz leider sein
Portemonnaie samt Identitätskarte verloren hatte. Also machten sich
die Beamten auf den Weg zu seiner Anschrift und trafen den
blessierten und erheblich alkoholisierten Crasher auch dort an. Eine
Blutprobe konnte dem 20-Jährigen wohl entnommen werden, im Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis war er dagegen nicht. Auch machte das
Früchtchen keine Angaben zur Herkunft der Kawasaki.
Unverantwortlich
handelte eine 34-jährige Autofahrerin aus Oberhausen. Mit sage und
schreibe 2,34 Promille wollte sie ihr Kind von der Schule abholen.
Dazu kam es aber nicht mehr, denn die Frau prallte vorher mit ihrem
Wagen rückwärts fahrend gegen den Pkw einer 30-jährigen Fahrerin.
Verletzt wurde wohl keine der Frauen, der Sachschaden betrug 4.000
Euro. Am meisten Glück hatte aber wohl das Kind gehabt.
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