Montag, 20. Mai 2013

Bad Segeberg: zweimal betrunken hinter dem Lenkrad erwischt

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Bad Segeberg (ots) - Am 18.05., gegen 18.30 Uhr, erhielten Beamte des Polizeireviers Bad Segeberg die Mitteilung, dass in Bad Segeberg ein silberfarbender Opel Corsa in Schlangenlinien unterwegs sei. Ein anderer Autofahrer hatte die Fahrerin des Corsa an einer roten Ampel auf ihre "merkwürdige Fahrweise" angesprochen, ihm wurde jedoch nur die Autotür vor der Nase zugeschlagen und die Fahrerin fuhr mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit weiter durch die Stadt. Daraufhin alarmierte der Zeuge die Polizei und verfolgte die Fahrerin mit seinem Pkw. Auf dem Parkplatz des "OBI-Marktes" konnte sie dann von der Polizei gestoppt werden, die Polizeibeamten nahmen bei ihr einen deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein freiwilliger Alkoholtest mit der 43jährigen Fahrerin aus Bad Segeberg war nicht möglich, so dass diese mit zum Polizeirevier genommen wurde, um eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Die Frau wehrte sich gegen die Beamten, sie beschimpfte diese, schlug und trat auf die Beamten ein. Nach Entnahme der Blutprobe wurde sie, nachdem sie sich beruhigt hatte, wieder aus dem Gewahrsam entlassen. Ihr Führerschein wurde wegen der Trunkenheitsfahrt einbehalten. Der Autoschlüssel wurde der Schwester, die sie abholte, übergeben.
Bereits einige Stunden später fiel die Frau den Polizeibeamten jedoch erneut auf. Gegen 00.00 Uhr am 19.05. wurde sie in Bad Segeberg wieder am Steuer ihres Opel Corsa angehalten. Somit war sie nun auch noch ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Außerdem wurde bei ihr schon wieder eine "Fahne" wahrgenommen, ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über ein Promille. Erneut wurde sie zum Polizeirevier gebracht, wo ihr von einem Arzt die Blutprobe entnommen wurde. Neben der Anzeigen wegen Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird nun auch noch eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt. Es wird außerdem geprüft, ob die Schwester sich ebenfalls strafrechtlich verantworten muss, da sie den Autoschlüssel wieder an ihre alkoholisierte Schwester ausgehändigt hat. Die Ergebnisse beider Blutproben stehen noch aus.

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