Kassel (ots) - Ein 19-jähriger Zeuge aus
Fuldatal meldete am Sonntag, gegen 17:50 Uhr, bei Leitstelle der
Polizei einen Überfall auf die Spielothek "Las Vegas" in
Ihringshausen.
Der 19-Jährige war auf dem Gehweg der Veckerhagener Straße in
Richtung Ortsmitte, mit dem Ziel Bushaltestelle, unterwegs. In Höhe
der Hausnummer 35 fielen dem Mitteiler zwei vermutlich männliche
Personen auf, die aus der Spielothek herauskamen und kurze Zeit
später wieder hineingingen. Der Zeuge beschrieb beide Personen mit
Sturmmasken bekleidet und mit Sturmgewehr sowie einer Schrotflinte
bewaffnet.
Für den 19-Jährigen deutete dies auf einen unmittelbar
bevorstehenden Überfall hin. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Zeuge
keinerlei Zweifel über die Ernsthaftigkeit eines bewaffneten Raubes.
Vier Personen vorläufig festgenommen
Daraufhin entsendete die Leitstelle des Polizeipräsidiums
Nordhessen mehrere Einsatzfahrzeuge nach Ihringshausen zu der
dortigen Spielothek.
Bis 18:05 Uhr hatten die eingesetzten Beamten am mutmaßlichen Tatort versucht, Erkenntnisse zu gewinnen sowie Kontakt mit dem Besitzer der Spielothek aufzunehmen.
Die Beamten hatten an dem mutmaßlichen Tatort erste erforderliche polizeiliche Maßnahmen getroffen, als die außenstehenden Einsatzkräfte beobachteten, dass zwei männliche unmaskierte Personen die Spielothek verließen. Diese und zwei weitere männliche Personen, die kurz danach die Örtlichkeit verlassen wollten, wurden durch die Polizei vorläufig festgenommen.
Bis 18:05 Uhr hatten die eingesetzten Beamten am mutmaßlichen Tatort versucht, Erkenntnisse zu gewinnen sowie Kontakt mit dem Besitzer der Spielothek aufzunehmen.
Die Beamten hatten an dem mutmaßlichen Tatort erste erforderliche polizeiliche Maßnahmen getroffen, als die außenstehenden Einsatzkräfte beobachteten, dass zwei männliche unmaskierte Personen die Spielothek verließen. Diese und zwei weitere männliche Personen, die kurz danach die Örtlichkeit verlassen wollten, wurden durch die Polizei vorläufig festgenommen.
Plastik-Anscheinswaffen
Vor den jeweiligen Festnahmen hatte ein Beamter beobachtet, dass
einer der Männer ein "Sturmgewehr" bei sich getragen
hatte. Bei der anschließenden Durchsuchung haben die Beamten auch
noch die "Pump-Gun" und die zwei Sturmmasken gefunden. Wie
sich später herausstellte, handelte es sich bei den zwei Waffen um
Plastik-Anscheinswaffen ohne Munition.
Raubüberfall für privates Video
Während der Festnahme erschien ein weiterer Zeuge der den Beamten
mitteilte, dass es keinen Überfall gegeben habe. Die zwei 20 und 33
Jahre alten Männer wollten ein privates Video drehen. Es wäre auch
niemand verletzt worden. Diese Angaben hatte die Besitzerin der
Spielothek später bestätigt.
Die Polizei hat die "Anscheinswaffen" sichergestellt und die Festgenommenen nach der Personalienfeststellung entlassen.
Die Polizei hat die "Anscheinswaffen" sichergestellt und die Festgenommenen nach der Personalienfeststellung entlassen.
Hinweis der Polizei
In dem hier vorliegenden Fall entstand für den Außenstehenden
der Eindruck eines bewaffneten Raubüberfalls. Deswegen ist es vom
Gesetzgeber verboten sogenannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit
zu führen. Auch für das geschulte Auge eines Polizeibeamten sind
diese Waffen auch auf kurze Distanzen von echten Waffen nicht zu
unterscheiden. Das dieser Fall so glimpflich ausging, ist der
Besonnenheit der eingesetzten Beamten zu verdanken. Dem Zeugen, der
von einem echten Überfall ausging, ist dabei kein Vorwurf zu machen.
Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen
eingeleitet.
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